Grundsätzlich gilt:
Die Schule ist an jedem Tag, an dem ein Kind wegen Erkrankung nicht zur Schule kommt, zwischen 07:30 und 08:00 Uhr telefonisch zu informieren, (09442 905067) bzw. eine Nachricht über den Schulmanager ans Sekretariat zu senden.
Eine zusätzliche schriftliche Krankheitsanzeige bzw. Krankheitsbestätigung ist nach Wiedererscheinen zum Unterricht nachzureichen.
Wird morgens das unentschuldigte Fehlen einer Schülerin festgestellt, so ist die Schule verpflichtet, telefonisch zu Hause nachzufragen. Hat die Schule hierbei keinen Erfolg, ist sie angehalten, die Polizei zu kontaktieren! Bitte entlasten Sie unsere Sekretärinnen von telefonischen Nachforschungen, indem Sie rechtzeitig das Fernbleiben Ihrer Tochter mitteilen.
Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztliches Attests einfordern. Wird dieses Attest nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Der genaue Wortlaut der Bestimmung ist in der RSO § 39 nachzulesen.
Erkrankt eine Schülerin kurzfristig im Laufe eines Schultages und möchte sich befreien lassen, so ist zunächst das Sekretariat aufzusuchen. Nur wenn das Sekretariat die Erziehungsberechtigten telefonisch erreicht und die Klassenleitung zustimmt, kann die Schülerin abgeholt werden.
Grundsätzlich muss jede Schülerin den Kontakt mit seiner Sportlehrkraft aufnehmen und eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest vorlegen.
Trotz Sportbefreiung ist der Sportunterricht zu besuchen.
Arztbesuche sind bitte außerhalb der Unterrichtszeiten zu terminieren.
Bei vorhersehbaren Unterrichtsbefreiungen, wie z. B. Vorstellungsgespräche, ist mindestens zwei Tage vorher ein Antrag bei der Schulleitung über das Sekretariat zu stellen.
Antrag auf Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht